Die Abgabefrist bei der Grundsteuererklärung wird bis zum 31. Januar 2023, also um drei Monate, verlängert! Das haben die Finanzminister der Länder am 13. Oktober 2022 beschlossen.
Für diejenigen Grundstückseigentümer, die bisher die Erklärung noch nicht abgegeben haben, bedeutet dies zwar mehr Zeit. Diese sollte aber zur Erledigung genutzt werden.
In Bayern kann die Grundsteuererklärung auf drei verschiedene Weisen eingereicht werden:
- elektronisch über ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de
- als graues PDF-Formular ausschließlich zum Ausfüllen am PC und anschließendem Ausdruck auf www.grundsteuer.bayern.de
- als grünes Papier-Formular zum handschriftlichen Ausfüllen, verfügbar in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern
Als unser Mandant sprechen Sie auch gerne uns an, wenn wir für Sie die Grundsteuererklärung erstellen und einreichen sollen.