Impressum

Name und Anschrift der Gesellschaft

A.C. Abgaben-Control GbR Steuerberater Rechtsanwalt
Ringseisstraße 4
80337 München
Tel.: (089) 54 41 54 0
Fax: (089) 54 41 54 25
Ust-ID-Nr. DE222814757

Vertretungsberechtigte Gesellschafter:

StB Evelyn Turba
StB Dirk Becker
StB/RA Stefan Spreitzer

Gesetzliche Berufsbezeichnungen

Die gesetzlichen Berufsbezeichnungen „Steuerberater“ (StB) und „Rechtsanwalt“ (RA) wurden in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Berufliche Regelungen und Kammern betreffend Steuerberater

Der Berufsstand der Steuerberater unterliegt im wesentlichen den nachfolgenden berufsrechtlichen Regelungen:

  • Steuerberatungsgesetz (StBerG)
  • Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
  • Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
  • Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB)

Zuständige Kammer:
Steuerberaterkammer München

Auf deren Seite können auch Details zu den berufsrechtlichen Regelungen eingesehen werden.

Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:

Es besteht keine Verpflichtung und keine Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.

Geschäftsbedingungen:

Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (Stand: Juli 2018). Sie finden diese hier.

Angaben zur Versicherung

Versicherer: HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG, Riethorst 2, 30659 Hannover

Der Geltungsbereich des Versicherungsvertrages bezieht sich auf das Inland sowie das Ausland.

Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche

  1. welche vor ausländischen Gerichten geltend gemacht werden; dies gilt auch im Falle eines inländischen Vollstreckungsurteils (§ 722 ZPO);
  2. aus der Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts;
  3. welche aus Tätigkeiten geltend gemacht werden, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden, soweit diese nicht durch Besondere Vereinbarung eingeschlossen sind.

Die Risikoausschlüsse gemäß Ziffern 1 und 2 gelten jedoch nicht für das europäische Ausland, die Türkei und die Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion einschließlich Litauen, Lettland und Estland.

Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts der zuvor nicht genannten Staaten, so weit sie bei der das Abgabenrecht dieser Staaten betreffenden geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen entstanden sind und dem Auftrag zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Auftraggeber nur deutsches Recht zu Grunde liegt. Die Leistungspflicht des Versicherers ist in diesen Fällen auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme beschränkt.

Anwendbares Recht

Für Aufträge, ihre Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht sowie die deutsche Gerichtsbarkeit.

Berufliche Regelungen und Kammern betreffend Rechtsanwälte

Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE).

Zuständige Kammer:
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften finden Sie hier

Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:

Es besteht keine Verpflichtung und keine Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.

Angaben zur Versicherung

Versicherer: HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG, Riethorst 2, 30659 Hannover

Der Geltungsbereich des Versicherungsvertrages bezieht sich auf das Inland sowie das Ausland.

Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten

  1. über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros,
  2. im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung im außereuropäischen Recht,
  3. des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten.

Für Haftpflichtansprüche aus der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers vor außereuropäischen Gerichten besteht Leistungspflicht nur in Höhe der gesetzlichen Mindestversicherungssumme.

Redaktion:

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