Ab dem 01. Januar 2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig eine elektronische Rechnung (E‑Rechnung) zu verwenden. Bei der Einführung dieser obligatorischen (verpflichtenden) E‑Rechnung gelten Übergangsregelungen. Insbesondere private Endverbraucher sind von diesen Regelungen nicht betroffen.
Das bedeutet ab 1.1.2025:
Unternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können. Dies ist erfüllt, wenn sie eine E-Mail-Adresse haben. Nur, wenn Kunden dies verlangen, müssen auch E-Rechnungen versendet werden können.