Die Grundsteuer wurde reformiert. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Berechnungsgrundlagen, die Einheitswerte, als verfassungswidrig eingestuft. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet sind und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahler ungleich behandelt werden.
Um die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer ermitteln zu können, müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer (Stichtag: 1. Januar 2022) von Grundstücken (z. B. einem Einfamilienhaus, einer Eigentumswohnung oder eines Gewerbegrundstücks) und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (dazu zählen z. B. auch einzelne oder mehrere land- und forstwirtschaftliche Flurstücke) für jedes Grundstück eine Grundsteuererklärung einreichen.
Die Grundsteuererklärung ist zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 abzugeben.
Hierzu wurden die Eigentümerinnen und Eigentümer am 30. März 2022 durch eine Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern öffentlich aufgefordert.
Für die Abgabe der Erklärung gibt es in Bayern folgende Möglichkeiten:
- elektronisch über ELSTER unter https://www.elster.de
- als graues PDF-Formular ausschließlich zum Ausfüllen am PC und anschließendem Ausdruck
- als grünes Papier-Formular zum handschriftlichen Ausfüllen (verfügbar in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern)
- bequem und einfach über den Steuerberater
Wenn Sie sich für die letzte Alternative entscheien, melden Sie sich bitte rechtzweitig bei uns, damit wir Sie kompetent beraten können und die Steuererklärungen termingerecht einreichen.