Zum 01.07.2023 wird der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung von derzeit 3,05 % auf 3,4 % erhöht.

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sieht dabei eine Entlastung für Eltern mit mehreren Kindern vor.

Folgende Beitragssätze gelten ab dem 01.07.2023:

Beitrag für Gesamtbeitrag Arbeitnehmer Arbeitgeber
Kinderlose 4,00% 2,30% 1,70%
Eltern mit 1 Kind bzw. mit Elterneigenschaft 3,40% 1,70% 1,70%
Eltern mit 2 Kindern 3,15% 1,45% 1,70%
Eltern mit 3 Kindern 2,90% 1,20% 1,70%
Eltern mit 4 Kindern 2,65% 0,95% 1,70%
Eltern mit 5 und mehr Kindern 2,40% 0,70% 1,70%