Ab 01. Januar 2025 müssen Rechnungsempfänger im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen, lesen und speichern können. Der Bund bietet dahingehend ein kostenfreies Softwaretool für Unternehmen und Selbstständige zum Lesbarmachen von E-Rechnungen. Im Elster-Portal steht ab sofort ein entsprechendes Tool kostenfrei zur Verfügung. Der E-Rechnungsviewer der Finanzverwaltung ist freigeschaltet und unter folgenden Internet-Adressen erreichbar:
- https://www.elster.de/eportal/e-rechnung
- http://www.erechnung.elster.de
- http://www.e-rechnung.elster.de
Soweit Sie als Mandant von uns DATEV Unternehmen Online verwenden, besteht bereits dort die Möglichkeit der Lesbarkeit. Sprechen Sie uns dazu gerne an.